Mini-Kitas - für Gemeinden und Landkreise

    Mini-Kitas mit sira - eine Alternative zur Deckung des Betreuungsbedarfs in Gemeinden und Landkreisen

    Steigende Geburtenraten sind in Deutschland eigentlich eine gute Sache. Da dürften sich fast alle einig sein, insbedondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels unserer Gesellschaft. So manchem Kommunalpolitiker wird beim Anblick des Babybooms in seiner Gemeinde oder seinem Landkreis trotzdem mulmig. Denn eine steigende Geburtenrate oder der Zuzug junger Familien bedeutet eben auch, dass die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung mehr Kinderbetreuungsplätze schaffen müssen. Schließlich haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.

    Den Neubau von Kindertageseinrichtungen oder die Erweiterung bestehender Einrichtungen um neue Gruppen sind meist sehr kostspielig und benötigen viel Fläche. Eine alternative Betreuungsform im Rahmen der Kindertagespflege stellt die Großtagespflege dar - die Basis für unsere Mini-Kitas. Die gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene finden sich im Sozialgesetzbuch SGB VIII in den Paragrafen § 23 und 24 sowie in der jeweiligen Landesgesetzgebung. Bis auf wenige Ausnahmen ist die Großtagespflege in den meisten Bundesländern eine anerkannte Betreuungsform.

    Warum eignet sich die Großtagespflege für den Ausbau der Kinderbetreuung in Gemeinden und Landkreisen?

    • Großtagespflege in Zusammenarbeit mit sira kann für Gemeinden und Landkreise mit vergleichsweise überschaubaren finanziellen Mitteln und räumlichen Ressourcen umgesetzt werden, hat aber trotzdem einen guten Betreuungsschlüssel und eine hohe pädagogische Qualität.
    • Die Auflagen sind einfacher zu erfüllen als bei einer klassischen, großen Kindertagesstätte - dadurch werden die schnelle Deckung kurzfristiger Bedarfe und der kostengünstige Aufbau neuer Plätze möglich.
    • Großtagespflege mit sira bedeutet eine moderne und zeitgemäße Arbeitskultur für Betreuungspersonen: Kleine Gruppen mit gutem Betreuungsschlüssel (max. 10 Kinder, 2-3 Betreuungspersonen), selbständiges Arbeiten in der Sicherheit eines Angestelltenverhältnisses - ein attraktiver Arbeitsplatz auch für pädagogische Fachkräfte.

    Was bedeutet die Umsetzung einer Großtagespflege in Zusammenarbeit mit sira für Gemeinden und Landkreise?

    Wir finden innovative Lösungen für die Herausforderungen beim Thema Kinderbetreuung – insbesondere für Finanzierung, Bedarfsgerechtigkeit, Qualität.

    • Finanzierung: von Anfang an oder langfristig werden Arbeitgeber der Region mit in die Gestaltung und die Finanzierung der Betreuungslösungen mit eingebunden. Schließlich profitieren auch sie von einer bedarfsgerechten und finanzierbaren Kinderbetreuung.
    • Bedarfsgerechtigkeit: Mit dem Instrument Großtagespflege gelingt es, sehr viel flexibler als mit klassischen Kitas eine bedarfsgerechte Betreuungslösung zu finden – auch wenn der Bedarf mal außerhalb der Regel liegt (z. B.. bei Schichtzeiten) oder so gering ist, dass sich eine klassische Kita nicht rechnet.
    • Qualität: Mit der Großtagespflege, die als Betreuungspersonen auch pädagogische Fachkräfte einsetzt, wird ein zusätzliches Betreuungsangebot zur bestehenden Auswahl geschaffen, das dem der klassischen Kita in nichts nachsteht. Der niedrige Betreuungsschlüssel,die Transparenz nach außen, die Flexibilität sowie die familiäre Atmosphäre bieten Betreuungsplätze, die die Eltern gerne in Anspruch nehmen.

    Wie kann sira Gemeinden und Landkreise bei der Ersatzbetreuung unterstützen?

    sira kann bei Bedarf als externer Träger für Gemeinden und Landkreise die Ersatzbetreuung für die Überbrückung von Ausfallzeiten in der Kindertagespflege organisieren - z.B. mit Springerpool, Stützpunkt oder Kombimodell. Auch eine Unterstützung bei einzelnen Teilprojekten in der Großtagespflege ist möglich.

    Weitere Informationen und eine Handreichung für Kommunen zur Kindertagespflege findet sich unter folgendem Link: http://www.handbuch-kindertagespflege.de/4-tipps/

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